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    Was ist ein Rentenberater?

    Rentenberater sind unabhänige Vertreter der Interessen Ihrer Mandanten. Sie sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Nur gerichtlich zugelassene Rentenberater sind zur Besorgung von Rechtsdienstleistungen”aufgrund ihrer besonderen Sachkunde” berechtigt (§ 10 Rechtsdienstleistungsgesetz).

    Rentenberater sind unter anderem auf den Gebieten

    • gesetzliche Rentenversicherung
    • gesetzliche Krankenversicherung
    • gesetzliche Pflegeversicherung
    • gesetzliche Unfallversicherung
    • betriebliche und berufsständische Versorgung

    tätig.

    Ich besitze eine Vollzulassung zur Rechtsberatung auf allen Gebieten bzw. eine bundesweite Vertretungsbefugnis vor Sozial- und Landgerichten.